Anordnung einer Polizeimaßnahme gegen eine in den Irak reisende Friedensdelegation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Stelle hat die Maßnahmen der Bundespolizei am 12. Juni 2021 gegen die Friedensdelegation angeordnet, die in die Autonome Region Kurdistan im Irak reisen wollte, um dort die Folgen der meiner Ansicht nach völkerrechtswidrigen Angriffe des türkischen Militärs zu dokumentieren ("Politiker: Aufklärung nach Verbot für ,Friedensdelegation‘", ZEIT ONLINE, 13. Juni 2021), und welche Untersuchungen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bislang begonnen, um zu ermitteln, warum auch gewählte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft und ein in meinem Auftrag reisender Teilnehmer der Delegation durch die Maßnahmen, die zum Verpassen des Fluges führten, an der Ausreise gehindert wurden, obwohl diese frühzeitig ihre entsprechenden Funktionen an die Beamten der Bundespolizei kommuniziert hatten?