Anordnung einer Funkzellenabfrage bei einer Demonstration in Dresden am 19. Februar 2011; Löschung der gespeicherten Daten anwesender Bundestagsabgeordneter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Zusammenhang mit den Anti-Nazi-Protesten am 19. Februar 2011 in Dresden eine Funkzellenabfrage angeordnet wurde, obwohl bekannt war, dass sich dort auch viele Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgehalten haben und diese einen besonderen grundrechtlichen Schutz genießen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Auffassung der Fragestellerin rechtswidrig erlangte und gespeicherte Daten der betroffenen Bundestagsabgeordneten gelöscht werden?