Annahmen über die Dauer von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche faktischen Annahmen über die Dauer von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren legt die Bundesregierung als "Bemessungsgrundlage" zugrunde, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Ziel einer Halbierung der Verfahrensdauer von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren (Koalitionsvertrag 2021, S. 12) messbar einzuhalten?