Annahme des neuen Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention über ein Individualbeschwerdeverfahren durch die UN-Generalversammlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die VN-Generalversammlung „mit der Annahme des neuen Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention über ein Individualbeschwerdeverfahren den Weg für die Unterzeichnung und Ratifizierung frei gemacht“ (Antwort zu meiner Schriftlichen Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 17/7902 zur Pressemitteilung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vom 16. November 2011), oder ist es vielmehr so, dass das „Third Committee“ der VN-Generalversammlung den Entwurf des Protokolls einstimmig angenommen hat und eine Beschlussfassung der VN-Generalversammlung erst in der Sitzung vor Weihnachten dieses Jahres zu erwarten ist?