AnkER-Zentren als Außenstellen des BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Soll es sich bei den von der Bundesregierung geplanten AnkER-Zentren (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/asylpolitik-seehofer-schnelligkeit-und-sicherheit-inanker-zentren/22612596.html) um Außenstellen des BAMF handeln, in denen das beschleunigte Verfahren nach § 30a AsylG angewandt wird?