Anhörungsunterbrechungen bei per Bild- und Tonübertragung durchgeführten Asylanhörungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der 140 bis Juli 2011 per Bild- und Tonübertragung durchgeführten Asylanhörungen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Anhörungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik“, Bundestagsdrucksache 17/6735) sind abgebrochen worden, weil sich während der Anhörung herausstellte, dass eine Sonderbeauftragte oder ein Sonderbeauftragter hinzugezogen werden muss (etwa bei Traumatisierten, Minderjährigen, geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen – bitte differenzieren), und wie hoch ist der Anteil solcher Anhörungsunterbrechungen bei regulären (im direkten Gespräch durchgeführten) Asylanhörungen?