Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen (bitte differenziert nach Steuergläubiger angeben) ist zu rechnen, wenn das Kindergeld pro Kind im Monat um 35 Euro und zugleich die Freibeträge für Kinder nach § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes für Zusammenveranlagte auf insgesamt 8 354 Euro angehoben werden, und sieht die Bundesregierung die gesetzgeberische Notwendigkeit, Kindergeld und Freibeträge für Kinder anzuheben?