Anhebung von Brücken über Bundeswasserstraßen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, dringend sanierungsbedürftige Brücken in Bundeshand mit den Zustandsnoten 3 und 4, die Bundeswasserstraßen überqueren, mit Beginn der Bauarbeiten auf so ein Mindestmaß anzuheben, dass künftige Durchfahrten von Binnenschiffen mit zweilagiger Containerauslastung sichergestellt werden können, und wenn ja, wird die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, inklusive deren Wasserstraßen und Schifffahrtsämter, für eine schnelle Umsetzung der anstehenden und notwendigen Aufgaben mit eingebunden?