Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages sowie weitere Entlastungsmaßnahmen für Alleinerziehende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung den steuerlichen Entlastungsbetrag von Alleinerziehenden lediglich befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro anheben (vgl. www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-konjunkturpaket-wer-profitiert-vom-familienbonus.S0vXaZr)?<br /> <br /> Welche weiteren Maßnahmen neben dem Kinderbonus plant die Bundesregierung, um insbesondere Alleinerziehende, die aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren, langfristig zu entlasten und zu unterstützen?