Anhebung des Kinderfreibetrags für das sächliche Existenzminimum für das Jahr 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe sind unter Zugrundelegung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und hierzu entsprechend das Kindergeld für das Jahr 2014 anzuheben, und welche fiskalischen Mindereinnahmen entstehen hierdurch für das Kassenjahr 2014 (bitte mit Darstellung der Berechnungsparameter differenziert nach Bund, Ländern und Gemeinden)?