Anhebung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/ EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 nicht für eine Anhebung des bereits 1999 in der Richtlinie 1999/30/EG festgelegten Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m3) eingesetzt, sondern dafür, dass die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid verlängert werden kann, und warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit, bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung über das Jahr 2010 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 von den zuständigen Behörden der Länder umfassend Gebrauch gemacht (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 141 auf Bundestagsdrucksache 19/2766)?