Anhebung des Entgelts für eine Teilnehmeranschlussleitung durch die Bundesnetzagentur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung will die Bundesnetz-agentur das Entgelt für eine Teilnehmeranschlussleitung um monatlich ca. 12 Prozent von 10,02 Euro auf 11,19 Euro anheben, und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Erhöhung auf den Markt und die Marktstellung der einzelnen Unternehmen (vgl. Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur vom 6. Mai 2019)?