Anhebung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesministers für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach, die Anhebung von Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sei durch den Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgeschlossen ("Um diese anzuheben, müsse man gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben. Das sei durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen. "Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen", so Lauterbach."; www.tagesschau.de/inland/lauterbach-kassenbeitraege-100.html) und der Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7763, in der es heißt: "Zu Änderungen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getroffen worden.", und falls es entsprechende Vereinbarungen über eine Nichterhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und/oder der Versicherungspflichtgrenze gibt, wo (bitte auch unter Angabe des Datums) sind diese festgelegt worden?