Anhebung der steuerlichen Freibetragsgrenze für gemeinnützige Vereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung die in § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung geregelte steuerliche Freibetragsgrenze von 35.000 Euro für gemeinnützige Vereine anzuheben (https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0308-18B.pdf), und was sind ihre Gründe für bzw. gegen die Veränderung dieses Freibetrags?