Anhebung der Spitzensteuersatz-Einstiegsschwelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Forderungen aus der CDU zu einer Anhebung des dritten Tarifeckwerts von 69.878 auf 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greifen soll, zu eigen – insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mindereinnahmen (vgl. https://table.media/berlin/talkof-the-town/einkommenssteuer-was-der-reformvorschlag-der-cdu-kosten-wuerde-und-wo-die-herausforderungen-liegen) –, und welche Überlegungen bestehen, um auch jene Einkommensteuerpflichtigen zu entlasten, die ein zu versteuerndes Einkommen zwischen dem zweiten und dritten Tarifeckwert (also zwischen 12.348 und 69.878 Euro) haben (www.deutschlandfunk.de/unterschiedliche-reaktionen-auf-steuervorschlaege-von-linnemann-klingbeil-arbeitet-an-entlastungskon-102.html)?