Anhebung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit und in welcher Höhe plant die Bundesregierung neben der beabsichtigten Anhebung der Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2012 auch eine Anhebung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die trotz einer allgemeinen Preissteigerung seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 1993 bis Ende 2010 in Höhe von fast 31 Prozent ausgeblieben ist, und falls keine Erhöhung geplant ist, inwieweit ist dies mit der Regelung nach § 3 Absatz 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur realitätsgerechten und transparenten Bestimmung und steten Überprüfung des von Staats wegen zu garantierenden menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar?