Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenbesteuerung von E-Autos
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Bruttolistenpreises für E-Autos, von 70.000 auf 100.000 Euro aus dem letzten Jahr, Berechnungen zu ökologischen und sozialen Auswirkungen angestellt, und wenn ja, warum spiegeln sich diese nicht im Klimaschutzprogramm wider?