Angriffskrieg verfassungs- und völkerrechtskonform unter Strafe stellen
Wegen zunehmender Auslandseinsätze der Bundeswehr Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung der grundgesetzlichen Vorgabe in § 80 StGB: Strafbarkeit sämtlicher möglicher Beteiligungsformen, eigenständiges Strafmaß für Befehlsempfänger, Legaldefinition "Angriffskrieg" gem. Resolution der VN-Generalversammlung, Prüfung der Strafwürdigkeit weiterer Handlungen gem. Art. 26 Abs. I Grundgesetz