Angriff der saudischen Luftwaffe auf ein Flüchtlingslager im Jemen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit gilt das "Verständnis für das saudische Vorgehen" des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier (www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/03/2015-03-27-steinmeier-bild.html) bezüglich der Bombardierungen des Jemens durch eine "Koalition der Willigen" unter der Führung der "anachronistischen Diktatur" Saudi-Arabiens (www.welt.de/politik/ausland/article136678216/Der-Westen-verliert-seinen-Stabilitaetsanker.html) auch für den Angriff der saudischen Luftwaffe auf ein Flüchtlingslager in Jemen, bei dem bis zu 40 Zivilisten getötet und 200 verletzt wurden (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-tote-bei-luftangriff-auf-fluechtlingslager-mazraq-a-1026370.html), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Verantwortlichen für dieses Massaker an der Zivilbevölkerung – allen voran der absolutistische Herrscher Saudi-Arabiens König Salman ibn Abd al-Aziz –, der auch den Oberbefehl für die saudischen Streitkräfte hat (www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Koenig-Salman-er-saet-Terror-und-erntet-Krieg-article14813536.html) für diese Tat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten muss?