Angriff auf ein Peschmerga-Fahrzeug in der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worauf stützt die Bundesregierung ihre vom Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil am 6. Juni 2021 um 20:48 Uhr nachmittags über Twitter getätigte Behauptung, wonach die am 5. Juni 2021 nahe dem Metina-Gebirge (Kurdistan-Region, Irak) getöteten Peschmerga durch einen Angriff der Arbeiterpartei Kurdistans PKK ums Leben kamen (https://twitter.com/GermanyIn KRI/status/1401611912408879106), insbesondere angesichts des Dementis der Volksverteidigungskräfte HPG, für die Zerstörung des Fahrzeuges verantwortlich zu sein sowie ihrer Vermutung, dass der Angriff durch eine Rakete aus der Luft erfolgt sei und ihrer Forderung nach Bildung einer gemeinsamen oder unabhängigen Delegation zur Aufklärung des Vorfalls als auch der Angaben des Peschmerga-Kommandanten Qadir Xoranî aus dem Peschmerga-Ministerium, wonach überlebende Peschmerga erklärt hätten, es habe kein Gefecht gegeben und ihr Fahrzeug sei aus der Luft angegriffen worden und der Einschätzungen Xoranîs angesichts der Art der auf Fotos erkennbaren Schäden des zerstörten Fahrzeuges, dieses sei von einer Drohne oder einem F-16-Kampfflugzeug angegriffen worden (www.anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-fordern-unabhangige-untersuchung-26607), und inwieweit hält die Bundesregierung es für zulässig, dass Peschmerga der in Erbil regierenden Demokratischen Partei Kurdistans KDP bei der Verlegung ihrer Streitkräfte in die Metina-Region zum Vorgehen gegen die Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans PKK – wie Bilder der Truppenverlegung nach meiner Auffassung nahelegen – auch Waffen einschließlich Dingo-Radpanzerwagen einsetzen, die den Peschmerga von der Bundeswehr zum Kampf gegen die Dschihadistentruppe Islamischer Staat (IS) überlassen worden waren (https://twitter.com/AramKrdstn/status/140125639370602 9058)?