Angleichung der Anforderungen an die Lärmsanierung bei Bundesautobahnen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Auf welcher Grundlage erfolgt die Lärmsanierung an Bundesautobahnen im Bereich der „alten Länder“, und gibt es Abschnitte im betreffenden Autobahnnetz, bei denen Lärmschutzsanierungsmaßnahmen aufgrund der geltenden Rechtslage ausgeschlossen sind?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich nachträglicher Lärmsanierung im Bereich von Autobahnen auf dem Gebiet der „neuen Länder“, bei deren Bau mindere Lärmschutzstandards nach DDR-Recht zu berücksichtigen waren, wodurch heute ein unterschiedliches Niveau bei Lärmschutzmaßnahmen an einer Autobahn besteht (z. B. Bundesautobahn 24)?</span> <span><br /> </span>