Angemessenheit der Personalausstattung im BKA für das Löschen von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass man im Zuge der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes das Bundeskriminalamt (BKA) in einem Ministererlass dazu angewiesen hat, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet zu löschen bzw. deren Löschung zu veranlassen, den Umstand, dass nun bekannt wurde, dass innerhalb des eigens zu diesem Zwecke neu geschaffenen BKA-Arbeitsschwerpunktes „Löschen statt Sperren“ nach Aussagen des Bundeskriminalamtes lediglich 6,3 Vollzeitstellen für die Erledigung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen, und ist die Bundesregierung, unabhängig von den Aussagen des Bundeskriminalamtes, der Ansicht, dass ihr Ziel einer möglichst effektiven Löschung von Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet dokumentieren, angemessen verfolgt werden kann?