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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-300337

Angemessenheit der Drei-Tages-Bekanntgabefiktion bei schriftlichen Verwaltungsakten

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz, die Vorgabe auf amtlichen Briefen, die in § 41 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 122 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung bisher festlegt, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt, angesichts der Tatsache zu ändern, dass diese Frist oftmals nicht eingehalten werden kann, obwohl an den Schreiben aber gegebenenfalls andere Fristen hängen, und die Deutsche Post AG offiziell nur für 95 Prozent der Briefe eine Zustellung innerhalb von drei Werktagen garantiert, es gleichzeitig bei Postdienstleistern aber immer wieder zu Verzögerungen bei der Zustellung von Briefen kommt (siehe u. a. Artikel im Tagespiegel vom 13. März 2023 "Netzagentur kündigt Konsequenzen an")?