Angemessenheit der aktuellen Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die aktuelle Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts für angemessen angesichts des noch ausstehenden Grundsatzurteils der Großen Beschwerdekammer über ein Patent auf Tomaten (G2/12), und welche Rückschlüsse zieht sie aus dem am 13. März 2013 veröffentlichten Bericht zu Bio-Patenten von "no patents on seeds"?