Angemessene Berücksichtigung von Frauen bei klinischen Arzneimittelprüfungen
Konkretisierung der Berücksichtigung von Frauen bei klinischen Studien zur geschlechtsspezifischen Auswertung von Arzneimittelwirkungen durch Änderung der Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung), Prüfkriterien für angemessene Beteiligung von Frauen an klinischen Studien, Erkenntnisse über Mitwirkung von Probantinnen und geschlechtsspezifische Auswertung bei abgeschlossenen Studien, Vorschlag zur Einführung verpflichtender geschlechtsspezifischer Auswertung von (Neben-)Wirkungen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)