Angebote gesetzlicher Krankenkassen zur (Teil)Erstattung osteopathischer Behandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angebote von gesetzlichen Krankenkassen zur (Teil-)Erstattung osteopathischer Behandlungen (bitte Angaben zu Kassen, Menge und Umfang der Erstattungsangebote, Leistungsbedingungen), und inwieweit stehen diese Angebote nach Ansicht der Bundesregierung in Einklang mit dem Heilpraktikergesetz, sofern sie beispielsweise durch Physiotherapeutinnen bzw. -therapeuten ohne Heilpraktikerausbildung erbracht werden?<br /> <br /> In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich dieser Angebote zur (Teil-)Erstattung osteopathischer Behandlungen bereits zu Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?