Angebot einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Energiewirtschaft zum Betrieb von Reservekraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist die Bundesregierung nicht auf das Angebot einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Betrieb von Reservekraftwerken (wie z. B. des „Entwurfs des BDEW im Rahmen der Abstimmung zu einer Selbstverpflichtung der Energiewirtschaft zur Sicherstellung ausreichender Erzeugungskapazitäten“ vom 25. Juli 2012) eingegangen, und auf welcher Basis sieht die Bundesregierung aktuell noch Einigungsmöglichkeiten mit der Energiewirtschaft?