Angebot des Datenschutzcockpits als Transparenzmechanismus vor dem Einsatz der Identifikationsnummer im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8958 erforderlich, dass das Datenschutzcockpit als Transparenzmechanismus gemäß § 10 des Onlinezugangsgesetzes dem Bürger und öffentlichen Stellen angeboten wird und zur Nutzung zur Verfügung stehen muss, bevor die Identifikationsnummer im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes zum Einsatz kommen kann, also an weitere Behörden verteilt und als Identifikationsmerkmal genutzt werden kann?