Angebot der Sucht & Drogen-Hotline
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erwägungen haben seitens der Bundesregierung dazu geführt, dass einige der telefonischen Beratungsangebote, die auf der Internetseite der Drogenbeauftragten dargestellt sind, wie z. B. die bundesweite "Sucht & Drogen-Hotline", nur kostenpflichtig zu erreichen sind (www.drogenbeauftragte.de/service/beratungsangebote/), und plant die Bundesregierung, zukünftig mehr kostenfreie Beratung zu ermöglichen?