Angaben zur Bedarfsliste im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit mit Ägypten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen können aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in Ägypten, die sich auf die grenzpolizeilichen Bereiche der Grenzkontrolle/-überwachung sowie der Dokumenten- und Urkundensicherheit sowie der Luftsicherheitskontrolle erstreckt, "mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsprozess [...] zu den Inhalten der Bedarfsliste [für die technische Ausstattung und damit verbundene Schulungsmaßnahmen] keine Angaben gemacht werden" (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/2792, bitte eine justiziable Fundstelle für die rechtliche Begründung der Nichtauskunft und wenigstens das mögliche Ende der Prüfungen mitteilen), und welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zur deutschen Unterstützung der "maritimen Aufgaben der ägyptischen Grenzpolizei" machen (bitte Details zu den "Maßnahmen der Einsatzmobilität" und die "unter anderem" gelieferten Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich mitteilen)?