Angaben zu Kraftwerken in Kaltreserve
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum kann die Bundesnetzagentur entgegen der eindeutigen Vorgabe in § 9 der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – wonach die Netzbetreiber den Energieaufsichtsbehörden und Regulierungsbehörden ein gemeinsames Register aller Erzeugungsanlagen, Netzauslastung etc. zukommen lassen müssen – keine genauen Angaben zu „Kraftwerken in Kaltreserve“ machen (s. Antwort der Bundesregierung zu Frage 63, Plenarprotokoll 17/116, Anlage 42, S. 13356 (A)), und welche Ergebnisse hat die angekündigte Recherche der Bundesnetzagentur zur Kaltreserve erbracht, bzw. mit welchen Ergebnissen ist zu rechnen (bitte aufschlüsseln nach verfügbarem Kraftwerksstandort, Betreiber, Leistung, Brennstoff, Verfügbarkeit des Kraftwerks usw.)?