Angaben zu entstehenden Kosten im Referentenentwurf zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet es die Bundesregierung, dass in dem im Kabinett beschlossenen Referentenentwurf zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz die entstehenden Kosten für nicht quantifizierbar gehalten werden (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-pflegeloehneverbesserungsgesetz.pdf), obwohl eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie des IGES-Instituts bei der Berechnung verschiedener Modelle der Tarifbezahlung in der Pflege im Ergebnis zu Mehrausgaben für die Pflegeversicherung in Höhe von 1,4 bis zu 5,2 Mrd. Euro kommt (www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/984152/iges-gutachten-flaechen-tarif-altenpflege-kostet-milliarden.html)?