Angaben über Briefkastenfirmen mit Bundesbeteiligung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben macht die Bundesregierung bezüglich der Nutzung sogenannter Briefkastengesellschaften, wie der Bundesfinanzminister solche im "Zehn-Punkte-Aktionsplan" vom 10. April 2016 bezeichnet und versteht (http://gruenlink.de/167m), seit dem Jahr 2000 über die Zahl der sie veranlassenden Bundesministerien bzw. nachgeordneter Stellen, den Firmensitz sowie Zweck solcher Gründungen, (zur Definition solcher Kapitalgesellschaften seit 1975 BFH 23. Oktober 2002 – IR 39/01 – m.w.N.) und welche Angaben macht die Bundesregierung über die jeweilige Höhe, Zweckbestimmung sowie die Empfänger der über o. g. Briefkastengesellschaften seither abgewickelten Zahlungen?