Angaben des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft im Entwurf der Mantelverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (Referentenentwurf 10. Februar 2021) in Bezug auf das Konzept "Natur auf Zeit" (s. u. a. § 54) im Einklang mit Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinien umzusetzen, und werden damit die Forderungen von Verbänden (z. B. www.nabu.de/news/2020/08/28465.html) nach rechtsverbindlichen Regelungen, beispielsweise durch bundeseinheitliche technische Anleitungen nach dem Vorbild der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und einem Leitfaden der "guten fachlichen Praxis" zum "Naturschutz auf Zeit", aufgegriffen und umgesetzt?