Angaben bei der Beantragung des Baukindergeldes für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb ist für die Beantragung des Baukindergeldes für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie das Einzugsdatum relevant anstelle des Datums des (notariell beglaubigten) Erwerbs des (selbstgenutzten) Wohneigentums, und erachtet die Bundesregierung einen Vertrauensschutz für angemessen für den Fall, dass der Kauf der Immobilie vor und der Einzug in die Immobilie nach der Änderung der Förderungsbedingungen stattfand?