Angabe von Umsatzprognosen bei der Beantragung von Überbrückungshilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt sich die Bundesregierung unter Beachtung der aktuellen pandemischen Lage, genereller Unsicherheit über die Zukunft und unter Berücksichtigung von unternehmerischem Denken die Angabe einer Umsatzprognose vor, die – wie mir berichtet wurde – bei der Beantragung der Überbrückungshilfen von Unternehmern gefordert wird?