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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-297929

Angabe eingesetzter Mittel außerhalb des Mitgliedsbeitrags für die Internationale Arbeitsorganisation seit dem Haushaltsjahr 2020

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was hat der Bundesregierung als Anlass gedient, ab dem Haushaltsjahr 2020 die anscheinend mindestens sieben Jahre lang geführte Praxis des "redaktionellen Versehens" (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5751) einzustellen bzw. ab 2020 die "Besonderen (freiwilligen) Leistungen" Deutschlands für die Internationale Arbeitsorganisation außerhalb des Mitgliedbeitrags "zutreffenderweise" (ebd.) auch als solche aufzuführen (ich stelle fest, dass die Bundesregierung auf die vergleichbare Fragestellung "und warum hat dies die Bundesregierung erst 2020 &sbquo;korrigiert&lsquo;" [ebd.] nicht eingegangen ist, sondern sich lediglich der Wortwahl "Dies wurde ab dem Haushalt 2020 angepasst" [ebd.] bedient hat, derer sie sich bereits bei einer früheren Antwort bedient hat ["Dies wurde ab dem Haushaltsjahr 2020 korrigiert.", Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 106 auf Bundestagsdrucksache 20/5046]), und an welcher Stelle der nicht verbindlichen Erläuterungen zum Titel 687 01-022 (bis einschließlich 2013) bzw. zum Titel 687 31-022 (ab 2014) ist es anschaulich, wie ebendiese Erläuterungen "der weiteren Information" (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5751) dienen, sodass der sich aus der abstrakten Zusammenfassung der in den §§ 10 und 11 des Haushaltsgrundsätzegesetzes geregelten Themen ergebende Grundsatz der Haushaltsklarheit gewahrt ist bzw. der Haushaltsplan entsprechend durchsichtig und übersichtlich dargestellt wird und aus seiner Gliederung erkennbar ist, für welchen Zweck die Ausgaben für die als Pflichtleistungen ausgewiesenen freiwilligen Leistungen Deutschlands veranschlagt sind (ebd.)?