Angabe der Haltungsform bei Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Darf nach Auffassung der Bundesregierung die Haltungsform bei Eiern (Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung bzw. 0, 1, 2 oder 3) in verarbeiteten Lebensmitteln mit in der Zutatenliste hinter der Zutat Ei aufgeführt werden, und wenn nein, welche gesetzlichen Vorgaben sprechen dagegen?