Angabe aller Herkunftsländer auf den Etiketten von Honig
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Neufassung der EU-Honigrichtlinie auf die hier enthaltene Möglichkeit einer Ausnahmeregel zu verzichten, um nicht nur – wie durch eine solchen Ausnahmeregel ermöglicht – die vier Hauptursprungsländer des Honigs anzugeben, sofern ihr Anteil zusammen mehr als 50 Prozent ausmacht, sondern tatsächlich alle Herkunftsländer auf den Etiketten des Honigs auszuweisen, und liegen der Bundesregierung statistische Erkenntnisse über Länder vor, die im Zusammenhang mit Honigfälschungen bei Kontrollen besonders häufig aufgefallen sind?