Anfrage der Europäischen Kommission an die Häfen in der Europäischen Union zur Körperschaftsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen die aktuelle Anfrage der Europäischen Kommission an die Häfen in der Europäischen Union (mit Ergänzungsfragen für die deutschen Häfen) in Bezug auf die jeweilige Entrichtung von Körperschaftsteuer, und wie sind die einzelnen Kapitalzuführungen als Verlustausgleich an die deutschen Häfen bzw. in die Hafenbetriebsgesellschaften beihilferechtlich zu bewerten (bitte die jeweiligen Folgen benennen, wenn anstatt der heutigen Praxis Körperschaftsteuer im Fall von Verlusten zu zahlen wäre)?