Anforderungskatalog für die Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Verfahren – insbesondere durch wen und bis wann – soll aus der Liste von Überprüfungsthemen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, am 31. März 2011 veröffentlicht hat, ein konkreter Anforderungskatalog im eigentlichen Wortsinn (also ein Katalog tatsächlicher, konkreter Anforderungen/ Maßstäbe, anhand dessen beim sogenannten Stresstest der Atomkraftwerke überprüft werden kann, ob Anlage x Kriterium y erfüllt oder nicht) gemacht werden, und stimmt die Bundesregierung zu, dass es sich bei der Liste der RSK mit Stand 30. März 2011 noch nicht um einen Anforderungskatalog im eigentlichen Sinn handelt, sondern lediglich um eine stichpunktartige Auflistung von Themenbereichen, denen sich beim Stresstest gewidmet werden soll?