Anforderungen in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich der spontanen Mobilität für Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Anforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die nach meiner Kenntnis in einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in Hinblick auf die spontane Mobilität für Menschen mit Behinderung mit Taxi-, Poolingund Mietwagenfahrzeugen festgeschrieben werden sollen, und plant die Bundesregierung hierzu einheitliche Regelungen im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nach Artikel 72 des Grundgesetzes?