Anforderungen der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU in Bezug auf die Informationsseiten des Zolls
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden nach Ansicht der Bundesregierung die Informationsseiten des Zolls, die für ausländische Entsendebetriebe lediglich auf Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung stehen (www.zoll.de/DE/Unternehmen/Arbeit/Arbeitgeber-mit-Sitz-ausserhalb-Deutschlands/arbeitgeber-mit-sitz-ausserhalb-deutschlands_node.html), den Anforderungen der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU gerecht, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das zentrale Informationsportal zur Entsendung zukünftig zusätzlich auch in (mittel-)osteuropäischen Sprachen angeboten wird, wie es beispielsweise in Österreich (www.entsendeplattform.at) praktiziert wird?