Anforderungen an Fußbodenheizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Vorschriften für Fußbodenheizungen, insbesondere in den §§ 61 und 63 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), an den Stand der modernen Technik anzupassen, um so die Forderung nach einer "selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur" (§ 63 GEG) erfüllbar zu machen und auf diese Weise die Energieeffizienz zu erhöhen, vor dem Hintergrund, dass die derzeitige Drossel-Regelung keine Regelung nach DIN 19226 mit geschlossenem Wirkkreis sondern eine Zwei-PunktSteuerung ist, die von einem Raumthermostaten gesteuert wird, der nicht die geforderte Raumtemperatur sondern nur die Temperatur der konvektiv aufgeheizten Luft im Raum (20 Prozent ) messen und steuern kann, nicht jedoch die über elektromagnetische Strahlung an die Raum-Umschließungsflächen (80 Prozent) abgegebene Wärme?