Anforderungen an die nachzurüstenden VW-Fahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche über die (auch vor Bekanntwerden des VW-Abgasskandals bereits erreichte) Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) hinausgehenden Anforderungen (Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bei leichten Abweichungen vom NEFZ, Messung im WLTC oder im realen Fahrbetrieb) müssen die nachzurüstenden Fahrzeuge von VW erfüllen, bzw. welche Abweichungen werden dabei jeweils toleriert (bitte begründen), und ist die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 25 der Fragestunde am 2. Dezember 2015 (Plenarprotokoll 18/142, Seite 13925 (D), Anlage 22) dahingehend zu verstehen, dass die Emissionen im realen Fahrbetrieb dabei nicht berücksichtigt werden (bitte begründen)?