Anforderungen an das Brennstoffemissionshandelgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie würde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angesichts der in § 5 vorgesehenen Ausweitung der Menge an Zertifikaten bei Überschreitung der in einem Jahr zulässigen Emissionsmenge nach Ansicht der Bundesregierung sicherstellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss 1 BVR 2864/13 formulierten Anforderungen an ein Emissionshandelssystem – mengenmäßige Begrenzung des Verschmutzungsgrads der Luft als knapp definiertes Gut, Bildung eines Marktpreises durch eine hinter dem Bedarf zurückbleibende Anzahl an Zertifikaten, der die Marktteilnehmer zu kosteneffizientem Verhalten veranlasst – erfüllt werden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Haltung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Emissionshandel, in dem die "staatliche Begrenzung der Nutzbarkeit der Luft" (BVerfG, 1 BVR 2864/13) für die Marktteilnehmer nicht gewährleistet ist, weil die Menge der Zertifikate erhöht wird, falls der Bedarf die vorgesehene Emissionsmenge übersteigt, "funktionslos" (ebd.) ist (bitte jeweils mit Begründung)?