Anforderung von Ausweiskopien oder Geburtsurkunden im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Rahmen des KDV-Verfahrens (KDV: Kriegsdienstverweigerung) von den Antragstellerinnen und Antragstellern auch die Übermittlung einer Kopie des Personalausweises oder einer Geburtsurkunde verlangt, wie mir zugetragen wurde, und wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dies bisher schon geschehen?