Anfahren der vom Moratorium betroffenen Atomkraftwerke vor dem Auslaufen des Moratoriums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die am 9. Juni 2011 bei einem Treffen mit Bundestagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag getroffene Aussage des Abteilungsleiters RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Gerald Hennenhöfer, er sehe keine rechtlichen Instrumente, um zu verhindern, dass die vom dreimonatigen Moratorium betroffenen Atomkraftwerke (AKW) nicht „jetzt schon“ (also am 9. Juni 2011 und damit vor Ablauf des dreimonatigen Moratoriums) wieder anfahren könnten, so zu verstehen, dass für den BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer der dem Moratorium zugrundeliegende Gefahrenverdacht mit Vorlage des ersten Berichts der Reaktor-Sicherheitskommission zum „AKW-Stresstest“ am 17. Mai 2011 ausgeräumt ist, und falls ja, warum hat das BMU dann meine diesbezügliche Mündliche Frage in der Fragestunde vom 8. Juni 2011 nicht entsprechend bejaht (Plenarprotokoll 17/113, Anlage 32)?