Anerkennungs- und Duldungsquote bosnischer Kriegsflüchtlinge der Jahre 1992 bis 1995
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die in der 39. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 2011 zum Tagesordnungspunkt 11 geäußerte Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, zu verstehen, es sei immer klar gewesen, dass Balkanflüchtlinge (gemeint waren die bosnischen Kriegsflüchtlinge) Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, vor dem Hintergrund, dass diesen bosnischen Flüchtlingen nach dem Ur-<br /> teil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1996 (Az. 9 C 172/95) gerade kein Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wurde und sie auch vom damaligen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu über 98 Prozent abgelehnt wurden (vgl. Wurzbacher, Steffen 1997, S. 47), und wie viele der nach Deutschland in den Jahren 1992 bis 1995 geflohenen bosnischen Flüchtlinge wurden lediglich geduldet?<br /> <br /> Wie viele der bosnischen Kriegsflüchtlinge erhielten nach Kriegsende ein dauerhaftes Bleiberecht (bitte quantitativ so präzise wie möglich antworten und differenzieren nach Rechtsgrundlagen, Zeitpunkt und Art der erteilten Aufenthaltstitel)?