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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-246133

Anerkennungen von nicht behördlichen Eheschließungen durch den eritreischen Staat

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Kammer 1a; Urteil vom 9. Juli 2018, Az.: a K 902/18.A), dass der eritreische Staat auch diejenigen Eheschließungen als wirksam anerkennt, die entsprechend der Religion der Parteien oder den örtlichen Gewohnheiten erfolgen und nicht (zusätzlich) vor einem Zivilstandesbeamten?<br /> <br /> Handelt es sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung bei der Vorschrift des eritreischen Staates, dass eine geschlossenen Ehe gleich welcher Form in das Zivilregister (&quot;Kebabi&quot;-Register) einzutragen ist, um eine konstitutive Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ehe oder um eine deklaratorische Bestimmung?